Eine fluoreszierende Substanz hat die Eigenschaft, dass sie Licht aus dem unsichtbaren ultravioletten Bereich des Sonnenlichts oder von Leuchtstoffröhren aufnimmt, einen Teil der Energie absorbiert und den größeren Teil als Licht im sichtbaren Bereich wieder emittiert. Die Emission findet meist im Bereich des blauen oder grünen sichtbaren Lichts statt. Das bedeutet, dass in diesem Bereich eine Reflexion von über 100 % gemessen wird, da zur Reflexion des eingestrahlten Lichts der transformierte Anteil hinzukommt. Hierdurch werden insbesondere Gelbtöne oder „Grauschleier“ des Objekts überdeckt. Üblicherweise liegt die Wellenlänge des emittierten Lichts beim Fluoreszenzeffekt zwischen 400 und 550 nm, also im blauen und grünen Bereich des sichtbaren Spektrums. Es gibt aber auch Substanzen, die im roten Bereich fluoreszieren.
Für die Farbmessung an fluoreszierenden Proben muss das anregende Licht deshalb UV-Anteile aufweisen. Will man den Fluoreszenzanteil bestimmen, benötigt man zwei Messungen: eine Messung mit UV-Anteil und eine ohne UV-Anteil des Messblitzes.